Berufskolleg Fachhochschulreife: Kaufmännische Schule Schwäbisch Hall

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Einjähriges Berufskolleg Fachhochschulreife

Die Ausbildung soll vertiefte allgemeinbildende und fachtheoretische Kenntnisse in einem Schuljahr vermitteln. Die durch das Bestehen der Abschlussprüfung erworbene Fachhochschulreife qualifiziert und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, verbessert die beruflichen Aufstiegschancen in Wirtschaft und Verwaltung, erfüllt die Eingangsvoraussetzungen zu allen Laufbahnen des gehobenen öffentlichen Dienstes und erhöht die Chancen für Beschäftigungslose auf einen Arbeitsplatz im erlernten Ausbildungsberuf durch eine berufliche Höherqualifizierung.

Aufnahmebedingungen

1. die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des      neunjährigen Bildungsgangs oder in die Klasse 10 oder die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs und

2. eine abgeschlossene, mindestens zweijährige und für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach einschlägige

             a) Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten

                  Ausbildungsberuf oder

             b) schulische Berufsausbildung, ggf. in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder

             c) Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder

             d) das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die

                 Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen

                 Berufskollegs entspricht.

Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann. In Zweifelsfällen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde über die Zuordnung zum Schwerpunktfach und über die förderliche Berufserfahrung.

Zusätzlich sind von ausländischen Bewerbern, die das erforderliche Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Wenn die Schule nicht alle Bewerber aufnehmen kann, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Anmeldeformulare, Merkblätter sowie die Auflistung der Fächer finden Sie im Download Bereich.

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