Fachschule für Wirtschaft: Kaufmännische Schule Schwäbisch Hall

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Kaufmännische Schule Schwäbisch Hall
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Fachschule für Wirtschaft

- Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement mit integrierter Fachhochschulreife

Bildungsziel
Die Ausbildung an der Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement - befähigt die Absolventen, als gehobene kaufmännische Fachkräfte leitende Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung selbständig und verantwortlich auszuführen. Aufbauend auf einer branchenspezifischen Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung werden allgemeine und berufsfachliche Kompetenzen vertieft und erweitert.

Die Ausbildung umfasst zwei Jahre als Vollzeitunterricht und endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Betriebswirtin" bzw. „Staatlich geprüfter Betriebswirt" erworben wird. Im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens ist dieser Abschluss auf der Stufe eines Bachelors (Stufe 6) angesiedelt.   Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird außerdem die Fachhochschulreife erworben.

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Wirtschaft sind:

  1. die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
  2. das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
  3. die Abschlussprüfung in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von
    1. mindestens einem Jahr bei einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und bei „Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten" oder „Staatlich geprüften Wirtschaftsassistentinnen",
    2. mindestens zwei Jahren bei einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren, wenn der Schulleiter in einem fachlich orientierten Gespräch unter besonderer Berücksichtigung des bisherigen schulischen und beruflichen Werdegangs feststellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Fachschule genügt,
    3. von mindestens einem Jahr bei Bewerbern mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
  4. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren in Verbindung mit einer Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes.
  5. Bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Zeitraum und Anmeldung

Die Fachschule für Wirtschaft läuft in einem zweijährigen Turnus, der nächste Kurs beginnt im September 2024.

Stundentafel

der Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement 

Stundentafel
 

Gesamtstundenzahl

im Schuljahr 1 und 2

1. Pflichtunterricht

 

Allgemeine Fächer

 

Deutsch / Betriebliche Kommunikation

160

Englisch

240

Wirtschaftsmathematik mit Technik

240

  

Kernbereich Betriebswirtschaft (Handlungsfelder)

 

I. Ein Unternehmen gründen, führen und
finanzieren

160

II. Personal einstellen und führen

160

III. Kernprozesse des Unternehmens planen,
durchführen und kontrollieren

240

IV. Den betrieblichen Erfolg dokumentieren
und auswerten

80

V. Geschäftsprozesse analysieren sowie einen
Jahresabschluss erstellen und auswerten

160

VI. Gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge
analysieren und bewerten

160

  

Betriebswirtarbeit
Projektmanagement wird im Kernbereich
Betriebswirtschaft integrativ unterrichtet

160

  

2. Wahlpflichtbereich

 

Profilbereich (Vertiefung)
Controlling oder Marketing
mit Qualifikationsbausteinen (Akzentuierung)

640

Aus den an der Schule angebotenen Profilbereichen und Qualifikationsbausteinen wählt der Schüler einen Profilbereich und zwei dazu gehörige Qualifikationsbausteine (QB mit insgesamt 240 Stunden) aus. 

Ausbildungskosten und Förderungsmöglichkeiten

Zurzeit werden keine Semestergebühren erhoben. Die Kosten der Lernmittel für den gesamten Ausbildungsgang belaufen sich auf ca. EUR 200,--.

Über die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) informiert das Amt für Ausbildungsförderung beim zuständigen Landratsamt. Eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist nur bei Vorliegen bestimmter individueller Voraussetzungen möglich. Das zuständige Arbeitsamt gibt darüber Auskunft.

Weitere Informationsmöglichkeiten finden Sie im Internet unter folgenden Adressen:

Logo Landratsamt Schwäbisch Hall
Logo BSZ
Logo OES
Logo SCORA